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Aktuelles zum Thema Rudersport.

Medizinische Notfälle im Ruderboot

Wenn einer nicht mehr weiterrudern kann ...

Unter medizinischen Notfällen werden hier Situationen erörtert, in denen ein Ruderer im Boot aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist weiter zu rudern. In den meisten Fällen liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor. Klassische „Erste Hilfe“ Maßnahmen werden als bekannt vorausgesetzt. „Erste Hilfe“ in einem Ruderboot ist nicht vergleichbar mit dem, was die meisten von uns in Kursen gelernt haben.

Viele Hilfsmaßnahmen, die an Land praktiziert werden, lassen sich in einem Ruderboot nicht anwenden. Es muss improvisiert werden. Deshalb soll aufgezeigt werden, was möglich ist und wo Alternativen zu bekannten Maßnahmen notwendig sind.

Die Kernfrage lautet: Wie kann die Mannschaft im Notfall einem Teammitglied auf dem Wasser helfen, wenn es verletzt oder kollabiert ist? Viele Ruderer denken: „Da brauche ich mir keine Gedanken zu machen, das betrifft uns nicht.“ Aber in deutschen Vereinen gibt es Ruderer, die mit solchen Notlagen bereits konfrontiert wurden.

 

Dieser Beitrag soll das Bewusstsein dafür wecken, dass lebensbedrohliche Notfälle auch beim Rudern vorkommen können. Er soll dazu anregen, sich Gedanken darüber zu machen, wie man bei einem Notfall auf dem Wasser reagieren kann und welche Hilfe möglich ist.

Wird „Erste Hilfe“ bei einer Ruderausfahrt nötig, muss als erstes entschieden werden, ob der Betroffene an Land gebracht und dort versorgt werden kann oder ob eine Versorgung auf dem Wasser zwingend geboten ist.

Die Bergung eines Ruderers aus einem schwimmenden Boot und die Versorgung eines Notfalls sind zwei verschiedene Dinge. Es ist sehr schwierig, eine bewusstlose oder bewegungsunfähige Person aus einem Ruderboot zu bergen. Dies gelingt nur, wenn ausreichend Helfer mit anpacken können. In vielen Fällen ist es sinnvoller, zum Ufer zu fahren und auf dem Wasser zu warten, bis der Rettungsdienst den Betroffenen bergen und versorgen kann.     

Kein Ruderer wird ohne Übung in der Lage sein, einem anderen Ruderer im Boot „Erste Hilfe“ zu leisten, wenn er dies nicht zuvor geübt hat. Deshalb ist allen Ruderorganisationen anzuraten, gemeinsam mit einem Sanitätsdienst, der Feuerwehr und Wasserrettern regelmäßige Rettungsübungen durchzuführen und das Verhalten bei Notfällen auf dem Wasser zu üben. Die Erkenntnisse daraus sind zu dokumentieren, in der Vereinssicherheitsrichtlinie zu veröffentlichen und den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.

Auch für die Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht, Notärzte, … ist eine Behandlung und Bergung eines bewusstlosen Ruderers, auf dem Wasser aus dem Mittelschiff eines Vierers oder Achters, eine besondere Herausforderung. Durch Ausleger und Ruder kann ein Rettungsboot nicht bis zur Bordwand anfahren. Ein Zugang über Bergebrücken von Boot zu Boot birgt die Gefahr, dass das Ruderboot kentern kann. Peter Roller

Die ganze Geschichte zur Sicherheit im Ruderboot lesen Sie in Heft 01/02 2023 u. a. mit dem großen "Wanderrudern spezial". Jetzt hier bestellen - als Einzelausgabe oder im Abo!